Leihbedingungen
Diese Bedingungen sind integraler Bestandteil des Leihvertrages.
- Der Mieter übernimmt die volle Verantwortung für das verliehene Objekt.
- Bei Verlust des Leihobjekts durch Diebstahl oder Totalschaden wird dem Mieter der Marktwert des Objekts in Rechnung gestellt.
- Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich eine Anzeige bei der zuständigen Behörde zu erstatten.
- Für unsachgemäße Handhabung oder teilweise Beschädigung des Leihmaterials werden die Reparaturkosten gemäß der gültigen Preisliste dem Mieter berechnet.
- Das Leihmaterial muss bis zum vereinbarten Rückgabetag vollständig bezahlt werden.
- Gemäß Datenschutzgesetz Art. 13, DPR 675/96, erteilt der Mieter die Zustimmung, dass seine persönlichen Daten, einschließlich E-Mail-Adresse und Handynummer, für statistische Auswertungen, zur Information über Marktneuheiten sowie für den Versand von allgemeinen Mitteilungen und Informationen verwendet werden dürfen.
Wir bedanken uns und wünschen schöne
unfallfreie Skitage.
